FAQ – Auslandsumzug
Muss ich meine Einreise mit Umzugsgut im Voraus anmelden?
Nein, Sie können sich direkt bei der Einreise während den Öffnungszeiten (Bürozeiten) bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle melden.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen bei der Einfuhr meines Umzugsgutes?
Sie finden die Vorschriften für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut und die Angaben über die dafür benötigten Unterlagen auf folgender Internetseite > Eidgenössische Zollverwaltung
Muss ich ein spezielles Formular ausfüllen?
Ja, für die abgabenfreie Einfuhr Ihres Umzugsgutes müssen Sie der Zollstelle das ausgefüllte und unterzeichnete Formular 18.44 „Erklärung/Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut" (PDF, 82 kB, 30.03.2016) vorlegen.
Wo und wann kann ich die Einfuhr meines Umzugsgutes anmelden?
Die Zollbehandlung von Übersiedlungsgut kann grundsätzlich nur von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstellen erfolgen (bei gewissen grossen Zollstellen auch Samstag Vormittag).
Wie muss die Liste aussehen, die ich für die Einfuhr von Umzugsgut erstellen muss?
Die Inventarliste Ihres Hausrates kann auf normalem Papier erstellt werden. Es genügen globale Angaben, wie z. B. xx Kartons Bücher, xx Kartons Kleider, xx Kartons Geschirr. Gegenstände mit einer gewissen Bedeutung, wie Möbel, Wertgegenstände, grössere Geräte usw. oder Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen, wie alkoholische Getränke, Waffen usw., sind gesondert und detaillierter aufzuführen.
Waren, für welche die Bedingungen für eine Abgabenbefreiung nicht erfüllt sind (z. B. keine 6-monatige Benutzung im Ausland vor Wohnsitzverlegung), müssen am Schluss der Liste oder auf einer separaten Liste aufgeführt werden, unter dem Titel „zu verzollende Waren" und mit Angabe des Warenwertes (die Vorlage der Kaufbelege erleichtert die Verzollung).
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